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Grabpflege / Trauer

Ihre Profis für die Pflege von Gräbern!

Nebst dem Unterhalt von Gärten haben wir uns auch mit dem Bepflanzen, Gestalten und der Pflege von Gräbern einen Namen geschaffen. Durch unsere Tätigkeit tragen wir dazu bei, dass die Gräber von geliebten Menschen gepflegt sind und in Ehren gehalten werden. Dies kann sowohl den Angehörigen als auch dem Gedächtnis der Verstorbenen viel bedeuten. Indem wir uns um die Bepflanzung und Gestaltung kümmern, schaffen wir einen Ort der Schönheit und des Gedenkens, der Trost und Hoffnung spenden kann.

Die Arbeit an Gräbern erfordert nicht nur hortikulturelle Kenntnisse, sondern auch Empathie und Einfühlungsvermögen. Es ist wichtig, die Wünsche der Familien und Freunde der Verstorbenen zu verstehen und ihre Visionen für das Grab umzusetzen. Dies erfordert eine sensible Herangehensweise und die Fähigkeit, einfühlsam mit den Menschen umzugehen, die gerade einen geliebten Menschen verloren haben. Darüber hinaus ist unsere Arbeit auch eine Möglichkeit, die Schönheit und Vielfalt der Natur zu würdigen. Indem wir verschiedene Pflanzenarten und Blumen in die Grabgestaltung integrieren, schaffen wir nicht nur einen visuell ansprechenden Ort, sondern tragen auch zum ökologischen Gleichgewicht bei.

Blumen Senn weiss wie wichtig es ist, dass Menschen sich gegenseitig in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Unsere Dienstleistung trägt dazu bei, dass Gedenkstätten zu liebevoll gestalteten Orten des Gedenkens und der Erinnerung werden, die den Verstorbenen gerecht werden.

Grabpflegefonds - Stiftung pro Luminate

In Zusammenarbeit mit unserem Dachverband der schweizer Gärtnermeister "Jardin Suisse" welcher sämtliche administrativen Aufwendungen und finanziellen Verwaltungen übernimmt, bietet wir Ihnen die Dienstleistung eines Grabpflegefond an: pro luminate

Auf der Basis der Grabpflege werden die Kosten für die ganze Ruhefrist berechnet. Nach der Einzahlung der Vertragssumme übernimmt die Stiftung PRO LUMINATE die jährlichen Zahlungen an den ausführenden Gärtner. Durch dieses Verfahren ist die Grabpflege für die ganze Ruhefrist garantiert.

Durch die Selbstkontrolle innerhalb der Stiftung garantiert die Stiftung während der gesamten Ruhefrist eine gleich bleibende Grabpflege mit hoher Qualität. Wenn Leistungen eines Gärtners nicht den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, werden diese umgehend korrigiert.

Die Stiftung legt die Gelder für die Grabpflege so an, dass diese vor Verlusten weitgehend geschützt sind. Die Rendite auf dem Fondskapital sichert den ausführenden Gärtnern den Ausgleich der alljährlichen Teuerung zu.


Kontaktieren Sie Heiner Senn wenn Sie weitere Details erfahren möchten: h.senn@blumensenn.ch